Description
Jahrelang ist der Fall zwischen Stuttgarter Gerichten hin und her geschoben worden, nun gibt ein Sprecher zu: Das muss uns eine Lehre sein!
Die Eltern lebten mit ihrem Sohn in Paris (Texas). Die Mutter entführte den Sohn nach Deutschland und taucht dort unter. Eine Rückführung der Kindesmutter wurde unterlassen, weil die zuständige deutsche Gerichtsbarkeit sich unfähig zeigte. Stefan B.s Anwalt legte Beschwerde ein. Doch schon die erneute Beschwerde erreichte ihn nicht mehr. Nach Angaben seiner Eltern sei Stefan am 7. Januar 2002 auf die Felder am Lake Gibbon hinausgefahren. Dort hinterließ er zwei Abschiedsbriefe.
„Liebe Eltern! Ich glaube nicht mehr, dass ich G. bekomme. Frau R. (die Rechtsanwältin) kann den Gerichten in Deutschland gratulieren!“ Und einen Tag später: Jedes Mal, wenn ich gestern abdrücken wollte, hatte ich euch vor Augen“, schrieb er. Vater hat in den letzten Monaten versucht, mich mit Arbeit auf andere Gedanken zu bringen, aber ich kann G. einfach nicht vergessen. Ich wünschte, ich könnte es euch leichter machen.“
Und so bleiben sie zurück, die Familienangehörige, die Freunde des Menschen, der in den Suizid getrieben wurde.