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Am 4.12.23 unterbracht die Mutter jeglichen Kontakt zwischen den Kindern und dem Vater, weil gegen den Richter Amtsgericht Berlin Schöneberg ein Ablehnungsantrag eingeleitet wurde. (Das Kammergericht hat diesen Ablehnungsantrag abgewiesen. Es sah durchaus einen Grund zur Ablehnung, der Vater hatte aber seine Ablehnung nicht innerhalb der damaligen Verhandlung vorgetragen. Ein bürokratischer Fehler). Der Richter (Bremer) blieb also im selben Familienfall.
In der Familie war dies der 3. Kontaktabbruch durch die Mutter. Der erste Kontaktabbruch initiierte das Jugendamt Schöneberg (Team Oswald / Rathaus Schöneberg) um den Umgang vor Gericht damals 50%-50% zu drücken. Grund: die Mutter hatte 1,5 Jahre lang von der unterhaltssicherungsbehörde des Jugendamtes Unterhalt bezogen, obwohl der Vater auf Grund seines 50/50 Umgangs nicht unterhaltspflichtig war. Die Damalige Beraterin Scheumann und Ihre Vorgesetzte hatte der Vater darüber in Kenntnis gesetzt.

Der 2. Kontaktabbruch erfolgte, als der Vater innerhalb einer Familientherapie nicht mehr den vollen Umgang wahrnehmen wollte, weil die Kinder im Konflikt zu ihm geschickt wurden und es erhebliche pädagogisch kritisches Verhalten im Hause der Mutter gab, die bis in den Haushalt des Vaters abstrahlten. Horrorfilme, falsche Ernährung und gleichzeitig bezichtigten die Kinder den Vater an allem Schuld zu sein. Die Mutter unterbrach auch die Psychotherapie des Sohnes. Die Mutter ließ keinen Kontakt mehr zu den Kindern zu. Die Kinder schickten dem Vater Heimlich Briefe, wie sie ihn vermissten.

Der 3. Kontaktabbruch erfolgte dann, wie schon erzählt am 4.12.23 vor Weihnachten. Fast 6 Monate versuchte der Vater über die Rechtsanwältin Frau Knarr er Mutter Kontakt zu den Kindern zu bekommen. Erfolglos. Der Vater versuchte über die Familienhilfe Frau Poppenburg (Kompetenz Jugend) mit den Kindern ein Treffen zu organisieren. Die Kinder sollte über ihre Rechte aufgeklärt werden. Bei diesem Treffen animierte die Familienhelferin die Kinder sich dem Willen der Mutter zu unterwerfen. Und führte die Kinder gleichzeitig in einem Konflikt zum Vater, indem sie das Mißverhalten des Vaters vom 2. Kontaktabbruch ansprach und ihn dafür verantwortlich machen wollte.
Danach beschloss er alles selbst in die Hand zu nehmen und auf seine Kinder zu zugehen. Er traf seinen Sohn mit der Mutter. Die Mutter gab dem Sohn und dem Vater 30 Minuten. Der Vater ging mit dem Sohn ein eis essen. Dabei sagte der Sohn, er wolle, den Vater wieder sehen. Sie vereinbarten am nächsten Tag, dass er ihn von der Schule abholte und ihn rechtzeitig zurück brachte ohne das die Mutter davon was mitbekäme.
Solch ein heimliches Treffen mit der Mutter gab es schon mit der Tochter innerhalb der vorherigen Kontaktabbrüche. Die nächsten 2 Tage erschien der Sohn nicht in der Schule und im Hort. Dies veranlasste den Vater nach seinen Kindern zusichern, die er dann auch auf dem Gartengrundstück der Mutter mit der Mutter antraf. Dort gab es eine Aussprache mit den Kindern, was passiert ist. Die Mutter und dessen Lebensgefährte versuchte dies zu verhindern.

Am nächsten Tag bezichtigte die Mutter den Vater per eidesstattliche Erklärung, dass der Vater die Mutter mit dem Leben bedroht hätte. Der damalige Richter Bremer erlies sofort einen Beschluss zum Schutze der Mutter mit einem Kontakt und Annäherungsverbot. Der Vater darf sich seid dem unter Androhung großer Strafen den Kindern und der Mutter nicht mehr nähern.

In der gerichtlichen Anhörung der Kinder, sagten beide Kinder aus, der Vater habe sie unter Druck gesetzt, um sich mit ihnen zu treffen. Der Vater sei daran schuld, dass sie Ihn nicht sehen dürfen. ( zur Erinnerung: die Mutter hatte 8 Monate Zugvögel den Umgang zum Vater und jeglichen Kontakt zu ihm unterbunden) Es fand während der gesamten Anhörung kein Blickkontakt von den Kindern zum Richter, zum Verfahrensbeistand und zum Jugendamt statt. Die Kinder befanden zum Zeitpunkt der Befragung in völliger Abhängigkeit zur Mutter. Der Vater hatte keinen Kontakt zu den Kindern ausüben können.
2 Tage nach der Anhörung der Kinder wurde ein Verhandlungstag angesetzt, bei dem jegliche Verantwortung der Situation dem Vater zugewiesen wurde. Dass die Mutter nachweislich jeden Kontakt zu den Kindern über 8 Monate verhinderte und bei der Bezichtigung der häuslichen Gewallt Aussage gegen Aussage stand berücksichtigte der Richter nicht. Verfahrensbeistand (Herr Ames) das Jugendamt (Frau Charalampidou) sprachen sich dafür aus, dass der Vater nur begleiten Umgang haben solle.
Der Vater beantragte, diesmal bürokratisch richtig, innerhalb der Gerichtsverhandlung eine Befangenheitsantrag (Ablehnungsantrag) gegen den Richter. Nach 3 Wochen beantragte er bei Jugedamt Schöneberg einen begleiteten Umgang. Seid über 6 Wochen (heute 6.10.2024) ignoriert das Jugendamt Schöneberg den Antrag des Vaters.

Datum des letzten Kontakts
18.2.2024

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