EKE macht jedes Jahr vermeidbare Schäden. Diese Schäden entstehen entfremdeten Elternteilen und Kindern durch schädliche Verhaltensweisen des entfremdend handelnden Täterkreis, der Institutionen, Behörden und verschiedenste Einrichtungen beinhaltet. Der Rechner ermittelt (vorerst symbolhaft) die Entschädigungssummen für die Opfer der Willkür anhand der Anzahl der Tage seit dem Kontaktabbruch.
Die verlorene Zeit, die Kinder und entfremdete Elternteile und Angehörige nicht gemeinsam verbringen konnten und können, ist natürlich unbezahlbar. Deswegen geht es auch um strafrechtliche Konsequenzen für entfremdend handelnde Elternteile und Angehörige. Immer wieder wird ein Elternteil verleumderisch eine Kindeswohlgefährdung unterstellt, die fast immer nicht real ist und auf der verzerrten Wahrnehmung der Jugendämter, Gutachter und Gerichte beruht. Vielmehr spielen Hass, Neid, Missgunst, Rache, verschiedene Eitelkeiten die Hauptrolle und die Angst vor Verlust. Diese Trennungsemotionen lassen sich nicht beim Jugendamt oder vor Gericht lösen, sondern benötigen Fachkompetenz – Mediation.